„Am 13. Februar 1772 wurde verordnet, die Tore um Punkt 22 Uhr zu schließen, und so mussten zu dieser Stunde alle christlichen Personen, die im Ghetto arbeiteten oder beschäftigt waren, dasselbe verlassen. Kein Christ durfte sich ohne ausdrückliche Erlaubnis nachts im Ghetto aufhalten. Es war ferner ohne diese Erlaubnis nicht gestattet, christliche Ammen einzustellen, und eine solche Genehmigung konnte nur mit einem entsprechenden ärztlichen Attest erteilt werden. Zudem war es verboten, christliches Personal an Feiertagen länger als für die notwendigen häuslichen Dienste erforderlich zu beschäftigen.“

[Bolaffio, S. 3 Sfogliando l’Archivio, Teil 1]